A 13 FÜR GHR-LEHRKRÄFTE =MEHR GELD? JA, ABER…

Tarifbeschäftigte GHR – Lehrkräfte

Die Eingruppierung für tarifbeschäftigten Lehrkräfte, richtet sich nach der üblichen Besoldungsgruppe der verbeamteten Kolleginnen. Wird diese zum 1. August 2024 von A 12 nach A 13 angehoben, steigt auch die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte. Nach den Plänen der Landesregierung wird es Fallkonstellationen geben, bei denen tarifbeschäftigte Kolleginnen kurzfristig mehr Geld verdienen, dann jedoch gibt es mittelfristig Gehaltseinbußen von mehreren tausend Euro und erst langfristig wird von der Erhöhung profitiert werden können….

Wie kann es dazu kommen?

Die Landesregierung will nun bei dem Wechsel der Entgeltgruppe zum 01. August 2024 ein Verfahren
nach § 17 Abs. 4 TV-L anwenden.
Dieses Verfahren sieht vor, dass bei einer Höhergruppierung
(a) es zu einer Einstufung in eine niedrigere Erfahrungsstufe kommen kann, solange mindestens das
alte Gehalt erreicht wird, sowie
(b) die Wartezeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe auf null gesetzt wird.
Wer z.B. am 1. August 2024 in Stufe 4 ist und nur noch ein Jahr auf Stufe 5 warten müsste, hat Pech
gehabt und muss in der höheren Entgeltgruppe erneut vier Jahre auf den Aufstieg in die Stufe 5
warten. Vergleicht man nun das fiktive Entgelt der Erfahrungsstufe, die man in der alten, niedrigeren
Entgeltgruppe am 1. August 2025 erreicht hätte, mit dem tatsächlichen Entgelt auf Grundlage der
höheren Entgeltgruppe, aber in der niedrigeren Erfahrungsstufe, wird man Konstellationen finden, in
denen es aufgrund des verpassten Stufenaufstiegs vorübergehend zu einem niedrigeren Entgelt
kommt.
Es gibt zwar bei der Höhergruppierung immer einen Garantiebetrag von 180 Euro, den man auf jeden
Fall mehr verdient als vorher – aber auch dieser Garantiebetrag kann durch den verpassten
Stufenaufstieg „aufgefressen“ werden. Erst wenn auch in der neuen Entgeltgruppe eine höhere
Erfahrungsstufe erreicht wird, dreht sich das Gehalt im Vergleich zur fiktiven alten
Gehaltsentwicklung wieder ins Plus. Das zwischenzeitlich entstehende Minus kann je nach Einzelfall
kumuliert mehrere tausend Euro betragen.

Beratung der GEW

Die GEW bietet ihren Mitgliedern an, für jeden Einzelfall eine Prognose über die Gehaltsentwicklung
zu erstellen. Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle Hannover ist unser Tarifsekretär Arne
Karrasch: a.karrasch@gew-nds.de
Bitte unbedingt mitschicken:

  • Qualifikation (Art des Hochschulabschlusses, ggfs. Vorbereitungsdienst)
  • bestehende Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe
  • Zeitraum seit dem Aufstieg in die aktuelle Erfahrungsstufe
    Alternativ kann auch eine Kopie der letzten beiden Gehaltsabrechnungen als Anlage mitgeschickt
    werden, da wesentliche Informationen dort vermerkt sind.

https://www.gew-nds.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=142812&token=0f6fbb8b40771b336e528addaba46ff628d7ad7e&sdownload=&n=NDS—THEMA-A-13-fuer-GHR-01.2024.pdf

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