Wichtige Informationen von unserer GEW Juristin Anke Nielsen für Fachpraxislehrkräfte
„ …..„ wenn Funktionsstelleninhaberinnen ihre Funktionsstelle einfach nicht mehr ausfüllen, wäre dies eine schwere dienst-/arbeitsrechtliches Pflichtenverletzung, die bei Tarifbeschäftigten eine Abmahnung und – wenn sich weiterhin geweigert wird – eine Kündigung nach sich zöge. Bei Beamtinnen würde dieses Verhalten disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.Die Kolleg*innen würden verpflichtet werden, ihre Aufgaben weiterhin zu erledigen.Auch an BBSn müssen sich […]