Tarifrunde 2023



In dem Abschluss einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erklärungsfrist bis zum
 19. Januar 2024. Bis dahin hatten die Vertragspartner die Möglichkeit, den Abschluss abzulehnen. 
Diese Frist ist jetzt abgelaufen und die GEW kann nun ihre Mitglieder informieren.

Wie geht es nun nach der o.g. Erklärungsfrist weiter?

Es beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen die Gewerkschaften und Arbeitgeber den genauen Wortlaut der Änderungstarifverträge abstimmen und verschriftlichen.

Für die Sonderzahlungen – Inflationsausgleichszahlungen wurde im Dezember´23 vereinbart, dass die Auszahlung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ ausgezahlt werden soll. Diese Auszahlung wird sich im Bezirk Weser-Ems wahrscheinlich aus technischen Gründen bis März oder sogar April 2024 verzögern. 
Das betrifft evtl. auch die monatlichen Sonderzahlungen von Januar bis März 2024.
 Alle Sonderzahlungen werden selbstverständlich in vollem Umfang nachbezahlt und sind von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Nachfragen in unserer Bezügestelle in Aurich sind zurzeit nicht sinnvoll. Die dort tätigen Sachbearbeitungen müssen den Auftrag aus der Nieders. Finanzbehörde abwarten (der aber in den nächsten Tagen kommen wird) und die EDV dementsprechend einrichten. Also habt ein wenig Geduld mit den Kolleginnen und Kollegen.

Für die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger*innen sicherten die Arbeitgeber zu, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
Für die Übertragung des Tarifabschlusses müssen die Besoldungsgesetze in die beteiligten Bundesländer angepasst werden, das gilt auch für die Inflationsausgleichszahlungen. Niedersachsen hat im Februar´24 die nächste Plenumssitzung.
Die GEW Niedersachsen setzt sich zurzeit intensiv dafür ein, dass eine Übertragung zügig und ohne Abstriche erfolgt. 

Die Laufzeit der Entgelttabellen endet am 31. Oktober 2025. 

Die nächste Länder-Tarifrunde beginnt also im Spätsommer/Herbst 2025

Viele weitere ausführliche Informationen findet ihr im Anhang:

  • Fragen und Antworten zum Tarifvertrag
  • Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst, gültig ab 01. November´24
  • Entgelttabelle für Lehrkräfte, Schulassistenten, und Therapeutische Fachkräfte, gültig ab 01. November´24

Zur Beantwortung von weiteren Fragen stehe ich euch natürlich gerne zur Verfügung.
Erreichbar bin ich  

  • Telefonisch immer dienstags zwischen 15. und 17.45 Uhr unter der Rufnummer 9 57 28 45
  • Gerne persönlich auch immer dienstags zwischen 15.und 17.45 Uhr in unserer GEW Geschäftsstelle am Staugraben 4 a
  • Oder per Mail:  info@gew-oldenburg.de, möglichst mit Angabe einer Telefonnummer; ich werde zeitnah antworten

Mit herzlichen GEWerkschaftlichen Grüßen, RITA VOGT
Referat Tarifpolitik                                 

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