Information zur steuerlichen Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags (Rolf Heidenreich)
Bis Ende 2025 konnten Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschaftler ihrenGewerkschaftsbeitrag nur dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn derArbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 € überschritten wurde.Ab 2026 gibt es eine Neuerung zur Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags, die füralle Gewerkschaftsmitglieder eine deutliche Steuerersparnis bewirkt.Mit der Neuregelung, die Gewerkschaften seit längerem gefordert haben, wird einebisher bestehende Ungerechtigkeit beseitigt.Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, die früher […]