Wichtige Informationen von unserer GEW Juristin Anke Nielsen für Fachpraxislehrkräfte


„ …..„ wenn Funktionsstelleninhaberinnen ihre Funktionsstelle einfach nicht mehr ausfüllen, wäre dies eine schwere dienst-/arbeitsrechtliches Pflichtenverletzung, die bei Tarifbeschäftigten eine Abmahnung und – wenn sich weiterhin geweigert wird – eine Kündigung nach sich zöge. Bei Beamtinnen würde dieses Verhalten disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
Die Kolleg*innen würden verpflichtet werden, ihre Aufgaben weiterhin zu erledigen.
Auch an BBSn müssen sich die Schulleitungen an die tarifvertraglich bzw. besoldungsrechtlich
vorgesehenen Eingruppierungen halten.
Für diejenigen Lehrkräfte für Fachpraxis, die bereits A 10 bekommen, gibt es keine automatische
Anpassung; stattdessen wird es die Möglichkeit geben, sich auf A 11er-Stellen zu bewerben.
Dafür werden 300 Stellen von A 10 auf A 11 gehoben.
Das Verfahren dazu will das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.“
Die dargestellten Änderungen geben die Umsetzung der Landesregierung und selbstverständlich
nicht die Forderungen der GEW wieder.“